Inner Places

Eine Reise zum ICH
Eintauchen in das SEIN

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Innerplaces Bewusstseins-Reise

Reisekonditionen

Reisekonditionen regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Reisenden / Teilnehmern und Innerplaces (Reiseleitung und Ansprechpartnerin Carmen Dettendorfer)
 
1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Innerplaces den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Webseite von Innerplaces. Innerplaces bestätigt den Eingang der Anmeldung unmittelbar auf elektronischem Weg.

1.2. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald Innerplaces Ihnen die Buchungsbestätigung zusendet. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.


2. Bezahlung

2.1. Alle Zahlungen sind erst nach Erhalt der Buchungsbestä­tigung und der Rechnung zu leisten. Daraufhin ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig. Der restliche Betrag ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Die Höhe der Anzahlung sowie der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung wird jeweils in der Rechnung festgelegt und ist verbindlich. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inan­spruchnahme der Reiseleistungen.

Bei Überweisungen ist darauf zu achten, dass sowohl Reiseziel, Datum und der Name des Reiseteilnehmers ersichtlich sind, da sie Zahlung andernfalls nicht zugeordnet werden kann.

2.2. Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, ist Innerplaces berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1. zu belasten.

2.3. Flug, Zug- oder andere Anfahrtskosten, sowie Reiseversicherung sind nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Reisepaketes und eine gesonderte Eigenleistung des Reiseteilnehmers. Verspätungen, Ausfälle o.ä. müssen mit den jeweiligen Gesellschaften abgewickelt werden.

Eine Reiseversicherung kann dies im Bedarfsfall abdecken.


3. Leistungen und Preise

3.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Innerplaces und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Innerplaces behält sich vor, Änderungen der Angaben im Internet zu erklären, über die der Reisende vor Zustandekommen des Vertrages selbstverständlich informiert wird.

3.2. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch Innerplaces. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

3.3. Bitte informieren Sie sich vor Abflug bei Ihrer gewählten Fluggesellschaft darüber, wieviel freie Gepäckstücke und wie viel Gepäckgewicht der von Ihnen gebuchte Flugtarif erlaubt.


4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Innerplaces  nicht wider Treu und Glauben herbei­geführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderun­gen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute, sowie Veränderung der Reihenfolge sind ebenfalls erlaubt, wenn dadurch der Charakter der Reise nicht leidet.

4.2. Innerplaces behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkursänderungen) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person/pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen.

Über Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat Innerplaces  den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeit­punkt sind unzulässig. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reise­vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüg­lich erklärt werden.


5. Rücktritt durch den Kunden

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Innerplaces. Der erklärte Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, fallen Rücktrittsgebühren an, die eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen darstellt. Ein Fernbleiben wirkt sich auf die ganze Gruppe und die Gruppentarife aus und wird daher im anteiligen Umfang dem fernbleibenden Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Es besteht kein Anspruch auf Teil- oder Rückzahlung bereits geleisteter Summen.

Für Pauschalreisen mit Anreise in Eigenregie gilt folgende Staffel:

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% Erlass des ausgeschriebenen Reisepreises
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% Erlass des ausgeschriebenen Reisepreises
  • bis 15 Tage vor Reiseantritt 10% Erlass des ausgeschriebenen Reisepreises
  • ab 15 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise ist kein Erlass mehr möglich. Es ist der volle Betrag zu bezahlen.

Eine Reiseversicherung kann ggf. Kosten im Rahmen Ihrer gewünschten Versicherungsinhalte übernehmen. Unverbindlicher Hinweis auf unseren Servicepartner LTA

5.2. Ihr gesetzliches Recht, bei Pauschalreisen einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der an Ihrer Stelle mit allen Rechten und Pflichten in den Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (E-Mail)  zugeht. 

Innerplaces kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich wird für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erhoben. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und dessen Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die zusätzlich entstandenen Mehrkosten.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie an einzelnen Reiseleistungen nicht teil, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Bei eigens gewählten Ausflügen außerhalb der Reiseprogramms und fern ab der Reisegruppe bleibt Innerplaces frei von Haftungsansprüchen. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für sich selbst.


7. Rücktritt und Kündigung durch Innerplaces

Innerplaces kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

1. Bis 8 Wochen vor Reisebeginn

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Reiseausschreibung). In jedem Fall ist Innerplaces verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zukommen zu lassen. Der Kunde erhält den mit Innerplaces vereinbarten, eingezahlten Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

2. Ausschluss

Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann Innerplaces den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht Innerplaces der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu.  Ebenso kann der Teilnehmer der Unterkunft verwiesen werden, um den weiteren Reiseverlauf für die Gruppe ungestört  fortführen zu können. Die entstehenden Mehrkosten trägt in solch einem Fall der vertragswidrige Teilnehmer.


8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorher­sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Innerplaces als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Innerplaces für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlan­gen. Weiterhin ist Innerplaces verpflichtet, die notwendi­gen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zum geplanten Abflughafen, wenn möglich, oder einem anderen Flughafen zur Ausreise, zu treffen. Im Übrigen fallen weitere entste­hende Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1. Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten) oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Innerplaces vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen.  Bei Herzschrittmacher dürfen keine Klanggabel-, bzw. Klangschalenbehandlung durchgeführt werden. Sollten Sie unsicher sein, ob bestimmte Behandlungsmethoden für Sie geeignet sind, wird empfohlen dies vorher mit Innerplaces abzuklären oder ggf. Ihren Arzt, HP oder Therapeuten zu konsultieren.

Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturelle Einstellungen bzw. Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen, können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.

9.2. Reisende haben Innerplaces zu informieren, wenn sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht erhalten haben.

9.3. Reisende haben Innerplaces umgehend zu informieren, sollten sich Name, Anschrift  oder sonstige Daten geändert haben.

9.4. Reisende haben Innerplaces umgehend zu informieren, sollten sich Anfahrtsverzögerungen oder ein Flugversäumnis ergeben.

9.5.  Reisende sind verpflichtet, bei auftretenden Störungen der Reiseleistung aktiv mitzuwirken, um Schäden oder Komplikationen zu vermeiden oder diese zu minimieren.


10. Beschränkung der Haftung

10.1.  Innerplaces übernimmt keinerlei Haftung für Leistungsstörungen, Personen und  Sachschäden.

10.2. Verlust oder Beschädigungen von Reisegepäck sind unver­züglich dem Beförderungs-unternehmen anzuzei­gen. Dieses ist verpflichtet eine schriftliche Bestäti­gung auszustellen. Ohne eine Anzeige besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Innerplaces übernimmt keine Haftung bei Verlust und Beschädigung des Reisegepäcks.

10.3. Auf den Tagestouren sind die jeweiligen Transportfahrzeuge und deren Insassen entsprechend abgesichert. Im Schadensfall ist die Autoagentur für die Regulation zuständig. Innerplaces bleibt davon unbetroffen und dient lediglich als Vermittler zwischen Agentur und Reiseteilnehmer.

10.4. Innerplaces übernimmt keine Schadensersatzansprüche bei Nichtgefallen, Mängeln der Unterkunft oder sonstigen Einrichtungen. Bei Schwierigkeiten ist Innerplaces stets bemüht adäquate Lösungen zu erzielen, jedoch nur im Rahmen des vertretbaren, angepasst an die Konditionen des Reiseortes, ohne den Reiseverlauf dadurch einzuschränken oder maßgeblich zu beeinflussen. Aus Rücksicht auf die gesamte Gruppe obliegt die Lösungsfindung im Ermessen der Reiseleitung.

 

11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

11.1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und gesundheitsrechtlicher  Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Wegen der aktuel­len Pass-, Visa- und Gesund­heitsbestimmungen wird auf die Informationen im Internet sowie die aktuellen Länder­informationen des Auswärtigen Amtes Bezug genommen.

11.2. Der Teilneh­mer ist verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürger­schaft besitzt. Für Personen, die nicht die deutsche Staats­angehörigkeit besitzen, gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die einzuhaltenden Pass- und Visarecht­lichen Vorschriften. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Innerplaces wird sich im Rahmen der Möglich­keiten bemühen, den Reisenden von etwai­gen Änderungen zu unterrichten.

11.3. Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-maßnahmen rechtzeitig und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Auf allgemeine Infor­mationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.


12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, so ist nicht der gesamte Reisevertrag unwirksam.


13. Datenschutz

13.1. Alle personenbezogenen Daten, die Sie Innerplaces zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz vertraulich behandelt und gewahrt. Es gelten die Datenschutzhinweise, einzusehen auf der Webseite.

13.2. Fotos, Videos und sonstiges Aufnahmeformate der heutigen Technik werden auf Reisen gerne zu Erinnerungszwecken genutzt. Sollte jemand ausdrücklich den Wunsch haben, NICHT  abgelichtet zu werden, obliegt es der Bringschuld des Teilnehmers, dies ausdrücklich der Reiseleitung mitzuteilen, dass dies innerhalb der Gruppe kommuniziert und berücksichtigt werden kann. Innerplaces ist stets bemüht die Privatsphäre des Einzelnen zu wahren und den respektvollen Umgang untereinander zu gewährleisten.

 13.3. Es steht den Reiseteilnehmern frei ihre persönlichen Daten während der Reise zur Vernetzung untereinander auszutauschen. Innerplaces reicht hierfür keine Daten ungefragt an Dritte weiter.


14. Sonstiges

14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und Innerplaces findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Traunstein.

14.2. Beachtung von Vorschriften: Reisende müssen die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen des Reiselandes sowie die Hausordnungen von Beherbergungsbetrieben und Beförderungsmitteln beachten.


 
Reiseveranstalter
Innerplaces
Ansprechpartnerin: Carmen Dettendorfer / Reiseleitung

 

Carmen Dettendorfer
Bewusstseinstrainerin und Natureguide
D-83209 Prien am Chiemsee
Phone: +49 (0)8051 - 96 736 96
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